Änderungsantrag gem. §§ 10,12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LHH zur Drucksache Nr.: 15-2866/2007

Straßenverkehr in der Straße Meierwiesen Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche verkehrsberuhigten Maßnahmen in der Straße Meierwiesen durchgeführt werden können, damit die Straße Meierwiesen nicht bei bestimmtem Verkehrsaufkommen als Umgehungsstraße missbraucht wird.

Begründung:

Die Straße Meierwiesen ist als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Bei bestimmten Verkehrskonstellationen wird die Straße Meierwiesen auch als Umgehungsstraße missbraucht. Da die Verwaltung in der Drucksache Nr. 15-1986/2004 ihre Handlungsmöglichkeiten in der Frage „ Verkehrsberuhigung – Meierwiesen“ schon einmal erläutert hat, bevorzugt die SPD Bezirksratsfraktion hier eine realistische Vorgehensweise. Es sollten zunächst von der Verwaltung solche Maßnahmen geprüft werden, die die oben dargestellten Verkehrsprobleme in einem vernünftigen Verhältnis regeln und auch finanzierbar sind.